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E-Mail:
tkb-hs@consultant.com
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TKB Technisch Kommerzielles Büro
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Honorarsätze
Leistung muß entsprechend vergütet werden. Im angelsächsichen Sprachraum heißt es: "Sie bekommen, was Sie bezahlt haben". Es wird immer Menschen geben, die das eine oder andere Angebot billiger unterbreiten werden. Es gibt Lösungen, die sind nur billig. Es gibt Lösungen, die sind nur teuer. Und es gibt Lösungen, die sind einfach und gut - einfach gut, aber deswegen nicht billig.
Stundensatz: € 150,00 netto
Tagessatz Inland: € 1.200,00 netto
Tagessatz Ausland: US-$ 1.800,00
Generell gilt:
- Alle Honorarsätze sind Netto-Honorare, d.h. zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Der Mandant bezahlt notwendige Transport- und Übernachtungskosten sowie bei von ihm veranlaßten zusätzlichen Dienstreisen die Tagesspesen wie folgt:
- für Zugfahrten i.d.R. 2.Klasse bis 2 Stunden Fahrtzeit darüber hinaus 1. Klasse
- Flugzeug Economy-Class für Inlandsflüge, Business-Class für Flüge innerhalb Europas und First-Class für Flüge außerhalb Europas
- Fahrten mit PKW bis maximal 1.500 km eine Strecke mit DEM 0,80 per Kilometer
- Übernachtungen bis zwei Nächte in 2* / 3* - Hotels innerhalb Deutschlands bzw. im deutschsprachigen Raum; anderes Ausland Business-Hotels (3* / 4* - Hotel) oder höher
- Für ab drei Übernachtungen nur Business-Hotels (3* / 4* - Hotel) oder höher, unabhängig vom Ort der Übernachtung
- Tagesspesen für vom Mandanten veranlaßte zusätzliche Dienstreisen € 250,00
- Bei Tätigkeit am Erfüllungsort, die einen geschlossenen Zeitraum von zwei Wochen übersteigt, wird ab dem 15. Kalendertag ein zusätzlicher Spesenaufwand in Höhe von € 75,00 pro Tag berechnet, unabhängig vom Arbeitsort
- Bei Auslandseinsätzen gehen Übersetzungsleistungen jeglicher Art (z.B. Simultandolmetscher, Verhandlungsdolmetscher, vereidigte Dolmetscher und Übersetzer, schriftliche Übersetzungen, Beglaubigung von schriftlichen Übersetzungen etc.) stets zu Lasten des Auftraggebers und sind vorab zu entrichten.Hierfür können jeweilig vor Ort Angebote eingeholt und Fachkräfte vorab vertraglich verpflichtet werden.
- Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, erhöhtem Risiko o.ä. müssen Risikozuschläge vereinbart werden. Diese Risikozuschläge werden generell für bestimmte Tätigkeiten oder Territorien erhoben. Der Risikozuschlag kann bis 200% des Netto-Satzes betragen und wird individuell vereinbart. Bitte gesondert erfragen.
- Zusätzliche Arbeiten etc. die zusätzlich zum Vertragsumfang oder gesondert in Auftrag gegeben werden, werden gesondert vereinbart, abgerechnet und vergütet.
- Es gilt folgende Zahlungsweise:
- Alle Honorare sind mit Rechnungslegung sofort und ohne jegliche Abzüge fällig.
- Das Honorar wird in drei Tranchen gezahlt.
- Erste Tranche mit Auftragserteilung / Vertragsabschluß in Höhe von 30% des Netto-Honorares zuzüglich der evtl. vereinbarten vollen Risikozuschläge
- Zweite Tranche zum im Vertrag benannten Zwischentermin mit definiertem Arbeitsstand, in der Regel 35% des Netto-Honorares.
- Dritte Tranche mit Beendigung der Arbeit, in der Regel 35% des Netto-Honorares.
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Die Begleichung der Transport- und Übernachtungskosten sowie evtl. anfallender zusätzlicher Spesen erfolgt gesondert und nach entsprechender Abrechnung. Mit der Abrechnung gegenüber dem Mandanten sind diese Kosten sofort in voller Höhe und ohne jegliche Abzüge fällig. Auf diese Kosten kann jederzeit ein entsprechender Vorschuß verlangt werden.
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Die Vergütung von zusätzlichen Arbeiten etc. die zusätzlich zum Vertragsumfang oder gesondert in Auftrag gegeben werden, ist mit der Abrechnung und Rechnungslegung sofort in voller Höhe und ohne jegliche Abzüge fällig.
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Für alle Rechnungsbeträge sind sofort anteilig € 2.500,00 in bar zu begleichen, die darüber hinaus gehende Restbeträge sind zu überweisen.
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Schecks werden nur als EC-Schecks in üblicher Stückelung -Einzelstücke bis zum garantierten Wert - bis zu einer Gesamtsumme von max. € 2.000,00 in Zahlung genommen. Wechsel, Order- oder Verrechnungsschecks nur als bankbestätigte Wechsel oder Schecks bis zu einer Höhe von maximal € 2.500,00 je Stück sowie bankbestätigte Schecks (LZB- oder Zentralbank-Schecks) in beliebiger Höhe. Unbestätigte Wechsel oder Schecks werden nicht in Zahlung genommen.
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