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Anlegerschutz / Schwarze Liste

Jedes Jahr werden durch Nepper, Schlepper und Bauernfänger private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet. Wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist. Neben den einschlägigen Seiten der Verbraucherschutzverbände oder diverser Aufsichtsbehörden existiert eine Reihe von privat betriebenen Seiten, die sich den aktiven Verbraucherschutz zum Inhalt gemacht haben. Hier kann und sollte man sich ergänzende Informationen besorgen. Oder auch mal schauen, ob die Firma/Person als bereits aufgefallen registriert ist.

Hier also eine Sammlung von nützlichen Links zu Anlegerschutz und "Schwarzen Listen":

Hinweise zu Vorgehensweise bei Kapitalanlagebetrug:

http://www.beepworld.de/members/schwarze-liste

mailto: mailto: liste@superweb.ch

Nützliche Informationen finden sich auch unter:

http://www.direkter-anlegerschutz.de

http://www.bundesverband-privater-kapitalanleger.de

http://www.aktien-shares.de

http://www.3e3s.de

http://www.nbc04.bch.de/publich/

http://www.eurogeld.com/geldanlage/anlagebetrug.htm 

http://www.eurogeld.com/index.htm

http://www.dfi-report.de

http://www.kme-expertenpool.de

http://www.schutzgemeinschaft-ev.de/neu/index.htm

http://www.wolfgang-kynast.de

http://www.anlageschutzarchiv.de

http://www.focus.de

http://www.finanzen.focus.de

http://www.info-search.de/finanz/info/f_zocker.htm

http://www.fondsportal.de

http://www.netzspion.de/links/Finance/

http://www.vvv.de

http://www.adservant.guj.de/

http://www.euroswitch.de

http://www.yomo.de

http://www.boersenmagazin.com

http.//www.aerger-ev.de

http://www.finanzakademie.de

http://www.cash-online.de

http://www.boerse-online.de

Hinweis: Einige der verlinkten Sites führen sog. "Schwarze Listen" über vermeintliche oder tatsächliche Kaptialanlagebrüger, Abzocker, unseriöse Firmen etc. Das Führen oder Anlegen von sogenannten "Schwarzen Listen" ist rechtlich umstritten. Die dort veröffentlichten Informationen können u.U. gegen geltendes Recht, insbesondere Datenschutzbestimmungen, verstoßen. Des weiteren sei darauf hingewiesen, daß Unternehmen, Firmen oder Personen in Deutschland solange als unschuldig gelten müssen, bis sie rechtskräftig verurteil worden sind. Insofern kann das problem einer ungerechtfertigten Vor-Verurteilung oder der üblen Nachrede auftreten. Andererseits scheren sich die "schwarzen Schafe" oder Abzocker auch nicht um ihren Ruf und machen meist, wenn sie einmal erkannt sind, mit anderen Firemn oder unter anderem Namen weiter.

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