Als erstes wird ein förmliches Mahnschreiben in Übereinstimmung mit dem Inkassogesetz von l988 verschickt, worin innerhalb von l4 Tagen Bezahlung, einschliesslich Kosten und Zinsen verlangt wird. Falls innerhalb dieser Frist, zuzüglich einer Verlängerung von l4 Tagen nicht geleistet wird, wird automatisch eine Klageschrift bei der Schlichtstelle eingereicht, mit der Bitte um ein Urteil. Solch ein Urteil wird normalerweise ausgesprochen, es sei denn, dass der Schuldner die Forderung als solche anficht.
Aufgrund eines solchen Urteils wird dann ein Antrag auf Pfändung des Vermögens des Schuldners gestellt. Falls der Pfändung zugestimmt wird, d.h. wenn das Vermögen des Schuldners nicht belastet ist, wird eine Zwangsversteigerung im Einklang mit dem Zwangsversteigerungsgesetz durchgeführt.
Gerichtskosten für die einzelnen Schritte sind wie folgt:
Schlichstelle NOK 775.-
Antrag auf Pfändung NOK 655.- bis NOK l.637,-
Zwangsversteigerung NOK 655.- bis NOK 5.895,-
Die Höhe der Gerichtskosten hängen davon ab welche Massnahmen eingeleitet werden.
Zusätzlich zu den Gerichtskosten muss der Schuldner unsere Inkassogebühren bezahlen:
Forderungen bis zu NOK l.000.- NOK 327,-
Forderungen bis zu NOK 2.500.- " 655,-
Forderungen bis zu NOK 5.000.- " 982,-
Forderungen bis zu NOK l0.000.- " 1.310,-
Forderungen bis zu NOK 25.000.- " 1.965,-
Forderungen bis zu NOK 50.000.- " 2.620,-
Forderungen bis zu NOK l00.000.- " 3.275,-
Forderungen bis zu NOK 250.000.- " 4.912,-
Forderungen bis zu NOK 500.000.- " 6.550,-
Forderungen über NOK 500.000.- " 8.187,-
Falls innerhalb der l4-tägigen Frist nach dem förmlichen Mahnschreiben nicht geleistet wurde, werden die oben angeführten Inkasse-Gebühren verdoppelt.
Falls der Schuldner nicht leistet, muss der Gläubiger (Auftraggeber) die enstandenen Gerichtskosten und die Hälfte der erwähnten Inkassogebühren tragen, zusätzlich tatsächlich entstandene Kosten auf unserer Seite.
Falls der Schuldner leistet, muss der Gläubiger, dem üblichen norwegischen Verfahren zufolge, zusätzlich zu den Inkassogebühren 5% (für skandinavische Gläubiger 3%) der eingetriebenen Forderung bezahlen.
Falls die Forderung bestritten wird oder falls andere Massnahmen ergriffen werden müssen, wie z.B. das Konkursverfahren zu beantragen oder eine Klageschrift beim Gericht einzureichen, muss der Auftraggeber, falls der Schuldner nicht zahlt, gemäss unserem gewöhnlichen Tarif Bezahlung leisten.
An Unterlagen benötigen wir Kopien von Rechnungen, Aussagen, Mahnschreiben und andere die Angelegenheit betreffende Korrespondenz.